Die neuen „Ökologischen Standards“ sind am 16.2.23 veröffentlicht worden
BKM, FFA, Länderförderungen und der AK Green Shooting haben nun einheitliche Anforderungen.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die Einhaltung der Ökologischen Standards wird zur Fördervoraussetzung
- Von 21 Kriterien sind nun fünf anstatt drei „streichbar“
- Ökostrom ist ab jetzt auch in der Postproduktion wichtig
- In 2023 braucht es „nur noch“ 25% E-Autos (oder CNG) (in 2024 ändert es sich wieder)
- Maskenmobile/Dokas etc. müssen nicht mehr der EURO6-Norm entsprechen
- Beim Catering werden jetzt 50% regional ODER 33 % bio verlangt