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Die neuen „Ökologischen Standards“ sind am 16.2.23 veröffentlicht worden

BKM, FFA, Länderförderungen und der AK Green Shooting haben nun einheitliche Anforderungen.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Einhaltung der Ökologischen Standards wird zur Fördervoraussetzung
  • Von 21 Kriterien sind nun fünf anstatt drei „streichbar“
  • Ökostrom ist ab jetzt auch in der Postproduktion wichtig
  • In 2023 braucht es „nur noch“ 25% E-Autos (oder CNG) (in 2024 ändert es sich wieder)
  • Maskenmobile/Dokas etc. müssen nicht mehr der EURO6-Norm entsprechen
  • Beim Catering werden jetzt 50% regional ODER 33 % bio verlangt