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Die neuen „ökologischen Standards“ des AK Green Shooting sind da

Die neuen „Ökologischen Standards“ sind am 16.2.23 veröffentlicht worden

BKM, FFA, Länderförderungen und der AK Green Shooting haben nun einheitliche Anforderungen.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Einhaltung der Ökologischen Standards wird zur Fördervoraussetzung
  • Von 21 Kriterien sind nun fünf anstatt drei „streichbar“
  • Ökostrom ist ab jetzt auch in der Postproduktion wichtig
  • In 2023 braucht es „nur noch“ 25% E-Autos (oder CNG) (in 2024 ändert es sich wieder)
  • Maskenmobile/Dokas etc. müssen nicht mehr der EURO6-Norm entsprechen
  • Beim Catering werden jetzt 50% regional ODER 33 % bio verlangt